Übersetzen. Wir bringen Ihre Worte zur Sprache.

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Beglaubigte Übersetzung


Sie wird u.a. für folgende Textsorten eingesetzt:

  • Firmenbuchauszüge
  • Notariatsakte
  • Verträge
  • Urkunden
  • Zeugnisse


Beglaubigte Übersetzungen werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzern angefertigt. Sie haben eine spezielle Prüfung vor Gericht abgelegt und können die Vollständigkeit und Korrektheit der Übersetzung unter Berufung auf ihren Eid garantieren. Die Beglaubigung erfolgt mittels Stempel und Vignette.

Bei beglaubigten Übersetzungen kann die Lieferdauer länger sein als bei Informations- oder Medienübersetzungen. Die Anzahl der gerichtlich beeideten Übersetzer ist begrenzt und somit auch deren Kapazität. Zudem müssen die Dokumente in Kopie oder im Original bei uns aufliegen.

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